Kinderspielplatzgeräte / Prüfungen / Inspektion

2009 neu angelegt
2009 neu angelegt

Kinderspielplatzgeräte im öffentlich frei zugänglichen Bereich wie z.B. Kindergärten, Schulen, bei Sportanlagen von Vereinen, Hotelanlagen und Wohnanlagen müssen gemäß DIN EN 1176:2008, Teil 7 in regelmäßigen Abständen vorgeschriebenen Prüfungen und Inspektionen unterzogen werden.

Die DIN unterscheidet zwischen der "Visuellen Routine-Inspektion“, im Abstand von ein bis zwei Wochen, der "Operativen Inspektion“, alle ein bis drei Monate, bzw. nach Vorgaben des Herstellers und der jährlich durchzuführenden "Hauptinspektion“.

Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Eigner oder Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter Inspektionsplan für jeden Spielplatz aufgestellt und eingehalten wird.

 

 

Um diese Inspektionen durchführen zu können, verfügen wir über die entsprechende Sachkunde:

 

"Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz“ entsprechend DIN EN 1176, Teil 7 und EN 1177