PSA gegen Absturz Sachkundigenprüfung

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen – BGR 198

Um diese Prüfungen durchführen zu können, verfügen wir über die entsprechende Sachkunde: 

 

„Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ gem. BGG 906